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Beschreibung aller Angaben rund um den Zahlungsverkehr

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Feldbezeichnung:Erklärung:

 

 

Anzahl der für die Mitgliedschaft hinterlegten Mandate (aktuell und abgelaufen) und deren Gültigkeit

Die Zahl vor dem Schrägstrich ist die Nummer des ausgewählten Mandats; die Zahl hinter dem Schrägstrich ist die Anzahl aller für die Mitgliedschaft hinterlegten Mandate (aktuelle und ungültige).

aktuell gültig: verwendetes Mandat
aktuell ungültig: nicht (mehr) nutzbare, zukünftige oder abgelaufene bzw. gekündigte Mandate

Mit Hilfe der Pfeil-Buttons kann zwischen den Mandaten gewechselt werden.

Mandatsref.

Mandatsreferenz-Nummer:
wird beim Anlegen eines Mandates automatisch systemseitig vergeben und ist nicht editierbar

Mandatstyp

Auswahl: Wiederkehrend, Einmalig

  • Wiederkehrende Mandate berechtigen den Verein zum Einzug aller anfallenden Beträge.
  • Einmalige Mandate berechtigen den Verein zum Einzug eines einzelnen Betrages.
Gültig von

Gültigkeitsbeginn des SEPA-Lastschrift-Mandates, d. h. Datum ab dem das Mandat von MIA benutzt werden kann

Gültig von wird bei Anlegen eines Mandates mit dem Datum belegt, das laut SEPA-Lastschrift-Mandat vom Mitglied festgelegt wurde.

bis

Gültigkeitsablauf des SEPA-Lastschrift-Mandates, d. h. Datum ab dem das Mandat nicht mehr benutzt werden darf

Der Gültigkeitsablauf wird systemseitig bei Abspeichern des neu angelegten SEPA-Lastschrift-Mandates berechnet und in diesem Feld hinterlegt.

Hinweis:

Auch ein wiederkehrend vergebenes Mandat kann seine Gültigkeit verlieren, sofern es nach dem SEPA-Ersteinzug nicht innerhalb von 36 Monaten erneut in Anspruch genommen wird.

Unterschrieben am

Datum der Ausstellung des SEPA-Lastschrift-Mandates

Befristet bis

Datum, zu dem das betreffende SEPA-Lastschrift-Mandat vom Kontoinhaber gekündigt wurde und nicht mehr von MIA genutzt werden kann

Ist das Datum erreicht, wird das Mandat in MIA automatisch als ungültig markiert.


Hinweis:

Kündigt ein Mitglied seine Mitgliedschaft, das dem Verein ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, muss nach Erfassen des Mitgliedschaftsendes in MIA das Mandat separat beendet werden. Dies geschieht über das Setzen des Datums unter Befristet bis. Eingesetzt wird hierbei üblicherweise das Enddatum der Mitgliedschaft.

 

Ausnahme:
Entzieht das Mitglied dem Verein mit seiner Kündigung ausdrücklich mit sofortiger Wirkung den Lastschrift-Einzug, wird das SEPA-Lastschrift-Mandat zum Datum des Kündigungseingangs beendet.

 

Gekündigt am
  • bei Kündigung des Mandates durch Mitglied bzw. abweichenden Kontoinhaber:
    Datum des Eingangs der Kündigung des SEPA-Lastschrift-Mandates

  • bei Kündigung der Mitgliedschaft ohne/mit separaten Entzug des Lastschrifteinzuges:
    Datum des Eingangs der Kündigung der Mitgliedschaft
IBAN

Die IBAN wird beim Abspeichern des SEPA-Lastschrift-Mandats systemseitig automatisch auf Richtigkeit des Formates überprüft.

Achtung

  • Ein Abgleich mit der Bank auf Prüfung der Existenz der Bankverbindung erfolgt nicht!
  • Unbedingt auf korrekte Eingabe achten, um ungültige SEPA-Lastschrift-Mandate in MIA und Rücklastschriften zu vermeiden! Siehe Hinweise

 

 

BIC

Nach Eingabe der korrekten IBAN wird die dazugehörige BIC systemseitig automatisch zugeordnet und hinterlegt.

 

Kommunikation

Auswahl des Informationsweges zur Benachrichtigung des Kontoinhabers über eine bevorstehende Lastschrift
Optionen: Brief, E-Mail, Fax

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