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Verfügbare Beitragsklassen
Im linken Bereich der Beitragsklassen-Maske wird eine tabellarische Auflistung aller verfügbaren (wählbaren) Beitragsklassen angezeigt. Aus dieser Übersicht kann eine Beitragsklasse für ein Mitglied ausgewählt und zugeordnet werden.
Angezeigt werden folgende Angaben zur jeweiligen Beitragsklasse:
Alle hier zur Auswahl stehenden Beitragsklassen müssen zunächst vom Verein in der Administration unter Finanzen - Beitragsklassen hinterlegt werden. Die Struktur der Beitragsklassen, die ein Verein festlegt, sollte übersichtlich und nicht zu differenziert gestaltet sein. |
In der Administration kann eingestellt werden, welche Beitragsklassen als verfügbar angezeigt werden sollen. Vorteil: |
Zugeordnete Beitragsklassen
Im rechten Bereich der Beitragsklassen-Maske wird angezeigt, welche Beitragsklasse der Mitgliedschaft zugeordnet bzw. bis wann diese gültig ist. Hier können folgende Angaben angepasst werden:
gültig ab / gültig bis:
Eingabe von Gültigkeitsbeginn und -ende der zugeordneten Beitragsklassen, z. B. bei Änderung der Beitragsklasse siehe Arbeitsablauf Beitragsklasse ändern
Die Felder gültig ab und gültig bis steuern, ab welchem Datum MIA die zugeordnete Beitragsklasse oder den zugeordneten Zahlungsplan berücksichtigen soll. gültig ab: gültig bis: |
Das Datum im Feld 'gültig_von' steuert, ab wann MIA die jeweilige Beitragsklasse bei der nächtlichen Sollstellung berücksichtigt. Das Datum im Feld 'gültig bis' gibt an, bis wann die Beitragsklasse berücksichtigt wird.
Bei der Nutzung dieser Felder ist der Zahlungsplan zu beachten. Andernfalls kann es zu zusätzlichen, nicht gewünschten Sollstellungen kommen, oder eine eigentlich gewünschte Sollstellung wird nicht durchgeführt. Wenn z. B. im Aufnahmejahr aber nicht im Monat der Aufnahme eine andere oder zusätzliche Beitragsklasse zugeordnet wird kann es passieren, dass nachts keine Sollstellung erfolgt, weil der Zahlungsplan der Beitragsklasse nur eine Sollstellung im Eintrittsmonat vorsieht. |
Hinweis für Vereine, die im Beitrittsjahr einen vollen Mitgliedsbeitrag erheben, im Folgejahr jedoch nur einen anteiligen bis Jahresende: Bei folgenden Abläufen muss der individuelle Zahlungsplan so angepasst werden, dass im Folgejahr nach Beitritt nicht nur ein anteiliger, sondern der volle Beitrag Mitgliedsbeitrag (12 Monate) ins Soll gestellt wird:
Hierfür ist vom Verein in der Administration unter Finanzen - Zahlungspläne ein spezieller Zahlungsplan anzulegen, der die Sollstellung ab dem 2. Jahr für 12 Monate durchführt. Dieser Zahlungsplan ist im Rahmen der o. g. Abläufe für das betreffende Mitglied in der Beitragsklassen-Maske einzurichten. siehe Arbeitsablauf Zahlungsplan (individuell) ändern |