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- muss in der selben Mietsache wohnen, wie das Hauptmitglied
- muss nicht selbst im Mietvertrag als Vertragspartner angegeben sein
kann die Mitgliedschaft in Bezug auf die Rechtsberatung im selben Umfang wahrnehmen, wie das Hauptmitglied selbst
Info Die Bedingungen der Beendigung einer Partnermitgliedschaft ist abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Vereinssatzung
zusätzliche Person
- kann als Kontakt angelegt werden
- kann nur bei entsprechender Bevollmächtigung durch das Mitglied (schriftliche Vollmacht) Rechtsberatung bzgl. der mietrechtlichen Belange des Mitgliedes wahrnehmen
z. B. bei Abwesenheit des Mitgliedes durch Urlaub bzw. Verhinderung des Mitgliedes etc.
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Feldbezeichnung: | Erklärung: | ||
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zum Abspeichern jeglicher Änderungen betätigen | |||
Über diesen Button können Aktionen jederzeit abgebrochen werden. Eingegebene Daten gehen beim Betätigen dieses Buttons verloren. | |||
Über diesen Button kann die Zuordnung von Symbolen als Kennzeichnung bzgl. einer Mitgliedschaft erfolgen. In der Erweiterten Suche können Mitgliedschaften nach Mitgliedschaft-Kennzeichnern gefiltert werden.
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Über diese Funktion kann ein Mitgliedsausweis ausgedruckt werden. Dieser kann nach den Wünschen des jeweiligen Vereins individuell gestaltet werden.
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Über diesen Button kann das Eintrittsdatum für eine Mitgliedschaft nachträglich geändert werden.
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Über diesen Button kann die Mitgliedschaft beendet werden. siehe Arbeitsablauf Beendigung Mitgliedschaft Bei der Beendigung einer Mitgliedschaft sollte die Einhaltung folgender Vorgaben des jeweiligen Vereins stets überprüft werden:
Etwaig bestehende SEPA-Lastschriftmandate werden mit der Beendigung der Mitgliedschaft nicht automatisch mit beendet. Diese müssen separat über die ZV-Maske beendet werden. | |||
Über diese Funktion kann eine bereits beendete Mitgliedschaft wieder reaktiviert werden. Aus Nachweisgründen ist es ratsam, sich eine Rücknahme der Kündigung schriftlich vom Mitglied | |||
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