In der Maske zur Eingrenzung der zu verarbeitenden Personen werden alle Personen mit offenen Posten angezeigt, ob diese tatsächlich angemahnt werden, ergibt sich aus den unten stehenden Voraussetzungen.
Für die erstmalige Mahnung (Mahnstufe ist NULL)
Das Datum der frühesten noch offenen Buchung wird herangezogen, angemahnt werden alle offenen Posten. Der Mindestbetrag wird berücksichtigt bezogen auf die Gesamtsumme der offenen Forderungen.
Für die darauffolgenden Mahnungen (Mahnstufe ist nicht NULL und es ist nicht die letzte Mahnstufe eingetragen)
Das Datum der letzten Mahnung aus den in MIA generierten Mahnungen (Tabelle tMahnungen) wird herangezogen, angemahnt werden alle zum Zeitpunkt des Mahnlaufs offene Posten. Der Mindestbetrag wird berücksichtigt bezogen auf die Gesamtsumme der offenen Forderungen.
Ist in den Mahnstufen ein Betrag > 0 eingetragen, so muss zugehörige das Konto eingetragen und valide sein. Ist das nicht der Fall, werden keine Mahnungen erzeugt.