Bei Einsenden einer Schadensmeldung wird stets eine Schadensnummer durch die DMB-RSV zugewiesen - auch wenn eine Ablehnung erfolgt. Mit der Vergabe einer Schadensnummer wird dem Verein ein Schadensfall angerechnet. Je höher die Anzahl der Schadensfälle pro Jahr, desto niedriger ist der Rückerstattungsbetrag in Bezug auf den Jahresbeitrag für das betreffende Kalenderjahr. Eine Prüfung von Schadensfällen vor Versand an die DMB-RSV kann die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung der Kostenübernahme minimieren und dem Verein damit effektiv Kosten einsparen. |