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Tip

Vorschlag Ablauf Meldung eines Schadensfalls an die DMB-Rechtsschutzversicherung

  1. Prüfung des Schadensfalls durch im Verein festgelegte Person (z. B. Geschäftsführer, Vorsitzender o. a.) aufbzgl.:
    • Beginn der Mitgliedschaft
    • Beginn RSV des Mitglieds
    • Zeitpunkt des schadensauslösenden Moments
    • evtl. vorliegende Vorfristigkeit
    • erfolgte vorherige Beratung
    • Wahrscheinlichkeit der Kostenübernahme durch die DMB-RSV
    • Vollständigkeit des Schadensantrages
    • Vollständigkeit der Anlagen des Schadensantrages

    Note
    titleDarum spart eine vorherige Prüfung von Schadensfällen Kosten ein:

    Bei Einsenden einer Schadensmeldung wird stets eine Schadensnummer durch die DMB-RSV zugewiesen - auch wenn eine Ablehnung erfolgt. Mit der Vergabe einer Schadensnummer wird dem Verein ein Schadensfall angerechnet. Je höher die Anzahl der Schadensfälle pro Jahr, desto niedriger ist der Rückerstattungsbetrag in Bezug auf den Jahresbeitrag für das betreffende Kalenderjahr.

    (star) Eine Prüfung von Schadensfällen vor Versand an die DMB-RSV kann die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung der Kostenübernahme minimieren und dem Verein damit effektiv Kosten einsparen.


  2. Versand der Schadensmeldung an DMB-RSV
    • Schadensantrag auf Vollständigkeit prüfen
      • Unterschrift Mitglied
      • Unterschrift durch Verein
      • Stempel des Vereins
      • alle Angaben auf Antrag ausgefüllt
    • Anlagen bei Postversand stets einseitig beifügen (kein Duplex-Ausdruck!)
    • Versand:
      • per Email an:
        mv.neuschaden@dmb-rechtsschutz.de
      • per Post an:
        DMB Rechtsschutzversicherung AG, Bonner Str. 323, 50968 Köln
        DMB Rechtsschutzversicherung AG, Postfach: 51 06 30, 50942 Köln

  3. Daten aus Rückmeldung der DMB-RSV (Zusage/Ablehnung) in MIA einpflegen

  4. später vorliegende Daten (z. B. zum Verfahrensausgang, Höhe Gesamtkosten etc.) in MIA einpflegen

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