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Info

Bei der Nutzung dieser Felder ist der Zahlungsplan zu beachten. Andernfalls kann es zu zusätzlichen, nicht gewünschten Sollstellungen kommen, oder eine eigentlich gewünschte Sollstellung wird nicht durchgeführt.

Wenn z. B. im Aufnahmejahr aber nicht im Monat der Aufnahme eine andere oder zusätzliche Beitragsklasse zugeordnet wird kann es passieren, dass nachts keine Sollstellung erfolgt, weil der Zahlungsplan der Beitragsklasse nur eine Sollstellung im Eintrittsmonat vorsieht.

Note

Hinweis für Vereine, die im Beitrittsjahr einen vollen Mitgliedsbeitrag erheben, im Folgejahr jedoch nur einen anteiligen bis Jahresende:

Bei folgenden Abläufen muss der individuelle Zahlungsplan so angepasst werden, dass im Folgejahr nach Beitritt nicht nur ein anteiliger, sondern der volle Beitrag Mitgliedsbeitrag (12 Monate) ins Soll gestellt wird:

  • Ummeldung von Mitgliedern zu eigenen Verein
  • P zu H.

Hierfür ist vom Verein in der Administration unter Finanzen - Zahlungspläne ein spezieller Zahlungsplan anzulegen, der die Sollstellung ab dem 2. Jahr für 12 Monate durchführt.

Dieser Zahlungsplan ist im Rahmen der o. g. Abläufe für das betreffende Mitglied in der Beitragsklassen-Maske einzurichten. siehe Arbeitsablauf Zahlungsplan (individuell) ändern

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