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Note

Hinweis für Vereine, die im Beitrittsjahr einen vollen Mitgliedsbeitrag erheben, im Folgejahr jedoch nur einen anteiligen bis Jahresende:

Bei folgenden Abläufen muss der individuelle Zahlungsplan so angepasst werden, dass im Folgejahr nach Beitritt nicht nur ein anteiliger, sondern der volle Beitrag Mitgliedsbeitrag (12 Monate) ins Soll gestellt wird:

  • Ummeldung von Mitgliedern zu eigenen Verein
  • P zu H.

Hierfür ist vom Verein in der Administration unter Finanzen - Zahlungspläne ein spezieller Zahlungsplan anzulegen, der die Sollstellung ab dem 2. Jahr für 12 Monate durchführt.

Dieser Zahlungsplan ist im Rahmen der o. g. Abläufe für das betreffende Mitglied in der Beitragsklassen-Maske einzurichten. siehe Arbeitsablauf Zahlungsplan (individuell) ändern

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