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Anwendung bei individueller Änderung Anpassung des Zahlungsintervalls eines Mitgliedes
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Note |
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Hinweis für Vereine, die im Beitrittsjahr einen vollen Mitgliedsbeitrag erheben, im Folgejahr jedoch nur einen anteiligen bis Jahresende: Bei folgenden Abläufen muss der individuelle Zahlungsplan so angepasst werden, dass im Folgejahr nach Beitritt nicht nur ein anteiliger Mitgliedsbeitrag ins Soll gestellt wird :
Hierfür ist vom Verein in der Administration unter Finanzen - Zahlungspläne ein spezieller Zahlungsplan anzulegen, der die Sollstellung ab dem 2. Jahr für 12 Monate durchführt. Dieser Zahlungsplan ist im Rahmen der o. g. Abläufe für das betreffende Mitglied über diesen Ablauf einzurichten. |
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