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In der Tabelle sind die heute bekannten Rücklastgründe enthalten. Im Verein muss entschieden werden, welche Zahlungsart eingestellt werden soll, wenn eine Rücklastschrift mit dem jeweiligen Grund verarbeitet wird. Dabei sollte bedacht werden, dass nicht alle Rücklastschriften vom Mitglied zu verantworten sind. Wenn ein technischer Rücklastgrund gemeldet wird (z. B. AG02) ist es ev. sinnvoller noch einmal eine Lastschrift durchzuführen.
Wenn Sie bei der Verarbeitung von Rücklastschriften Rücklastgründe sehen, die nicht in der Tabelle enthalten sind, können Sie selbst neue Einträge erstellen.
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