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ob in dieser Beitragsklasse ein RSV-Anteil beinhaltet ist. (Wichtig für die Prüfroutinen).

 

Beitragserhöhung / neue Beitragsklasse - Was ist in MIA zu tun?

 

  • Der Zahlungsplan (unter Administration-> Finanzen-> Zahlungspläne)

Soll mit der Änderung des  Sollstellungsbetrages auch der Zahlungsplan geändert werden, empfiehlt es sich, zuerst den neuen Zahlungsplan zu erstellen, der mit der Änderung des Sollstellungsbetrages einher gehen soll.

  • Die Beitragsklasse (unter Administration-> Finanzen-> Beitragsklassen)

Um zu einem bestimmten Datum von einer in die andere Beitragsklasse wechseln zu können, gehen Sie wie folgt vor:

  • Durch Einfügen erstellen Sie eine neue Beitragsklasse, gültig ab dem gewünschten Datum, zu dem diese BKL frühestens Verwendung finden soll.
  • Für den Fall, dass sich mit der Beitragsklasse auch der Zahlungsplan ändert, wählen Sie den neu erstellten Zahlungsplan hier aus oder wählen Sie einen bisherigen, gültigen Zahlungsplan.
  • Dann wechseln Sie zur bisherigen Beitragsklasse, die ersetzt werden soll und beenden diese im Feld gültig bis mit Eintrag des letztmöglichen Tages der Verwendung.
  • Im Feld Folgebeitragsklasse tragen Sie die neue Beitragsklasse ein, die Sie zuvor erstellt haben.

Die Umstellung von der alten auf die neue BKL wird automatisch durch MIA am Morgen des letzten Gültigkeitstages der "alten Beitragsklasse" durchgeführt. Dabei wird die “alte” BKL zum Mitglied beendet und die “neue” BKL dem Mitglied zugeordnet.

Ändern sich mehrere Beitragsklassen ist dieser Vorgang für jede BKL auszuführen.

Bei Beitragsklassen, denen der Zahlungsplan „einmalig“ zugeordnet ist, gibt es keine Folgebeitragsklasse.

  • Beitragsklassengruppe (unter Administration-> Finanzen-> Beitragsklassengruppen)

Da sich die Verwendung der bisherigen BKL-Gruppe mit der Einführung der neuen BKL-Gruppe überschneiden kann, ist es erforderlich, eine oder auch mehrere, neue BKL-Gruppen anzulegen.

Hier können Sie analog bisheriger BKL-Gruppen vorgehen und neue Gruppen anlegen.

Damit haben Sie die Möglichkeit, bei der Erfassung von Mitgliedschaften, die erst im neuen Gültigkeitszeitraum beginnen, die entsprechende neue BKL-Gruppe auszuwählen und die richtige Sollstellung vorzunehmen.