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Das kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn ein Mitglied bekannt gibt, dass sein Konto nicht gedeckt ist oder seine Bankverbindung sich geändert hat. Damit können Kosten für Lastschriftrückläufer vermieden werden.
Ein Lastschriftlauf kann nur solange bearbeitet werden, bis er exportiert wurde. Ist der Status "vollständig exportiert" oder "teilweise exportiert", kann eine Lastschrift aus einem Lauf nicht mehr zurückgenommen werden. Sollte eine Bearbeitung dennoch nötig sein, kann der LS-Lauf annulliert werden (siehe unter "Lastschriftlauf annullieren").
Vorbenachrichtigungen erstellen
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